Fachschule Sozialpädagogik

zertifiziert als Maßnahme nach der
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV

Schulform:

Fachschule
Fachbereich Sozialwesen
Fachrichtung Sozialpädagogik

Abschluss-/Berufsbezeichnung:

Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin

Die Tätigkeit im Überblick:

Erzieher/innen betreuen und fördern Kinder und Jugendliche. Sie sind vor allem in der vorschulischen Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig.

Sie arbeiten hauptsächlich in Kinderbetreuungseinrichtungen, z.B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Erziehungs- oder Jugendwohnheimen, Jugendzentren, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in ambulanten sozialen Diensten tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderkliniken, kirchlich-religiöse Einrichtungen der Kinderbetreuung, Grund- und Sonderschulen oder Internate, Jugendorganisationen und Interessenvertretungen sowie Erholungs- und Ferienheime.

Ausbildungsinhalte:

1. Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
2. Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
3. Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
4. Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen Gesellschaft, Religion und Sprache professionell gestalten
5. Entwicklungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen Musik, Spiel und Kunst anregen und unterstützen
6. Erziehungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen Gesundheit, Bewegung, Natur, Technik und Mathematik fördern und begleiten
7. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
8. Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
+  Musik / Gitarrenunterricht
+  Mathematik
+  Physik

Zusatzqualifikation:

Bei entsprechenden Leistungen ist zusätzlich der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

Zugangsvoraussetzungen:

(Klicken Sie auf das Bild)

(1) In die Fachrichtung Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss
oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss und
1. eine erfolgreich abgeschlossene vollzeitschulische Ausbildung mit dem Abschluss „Staatlich
geprüfte Sozialassistentin“/„Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte
Kinderpflegerin“/„Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ oder
2. eine andere einschlägige mindestens zweijährige sozialpädagogische, pädagogische,
sozialpflegerische oder pflegerische abgeschlossene vollzeitschulische oder berufliche
Ausbildung oder
3. eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens 600stündige praktische Tätigkeit oder
4. ohne Berufsausbildung mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
5. einen erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder
6. einen erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine
einjährige praktische Tätigkeit oder
7. die allgemeine Hochschulreife und eine einjährige praktische Tätigkeit
nachweist.

(2) Als gleichwertig anerkannte Qualifizierung gemäß Absatz 1 Nr. 2 gelten folgende Abschlüsse:
1. abgeschlossenes Lehramt,
2. Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit praktischer Ausbildung im
Differenzierungsbereich Gesundheits- und Kinderkrankenpflege,
3. Abschluss der Berufsfachschule in der Fachrichtung Hauswirtschaft und Familienpflege
oder der Berufsfachschule in der Fachrichtung Assistenz für Ernährung und Versorgung
mit dem Schwerpunkt Hauswirtschaft und Familienpflege.
(3) Auf die gemäß Absatz 1 Nrn. 3, 6 und 7 geforderte praktische Tätigkeit werden einschlägige
Berufstätigkeiten sowie der Nachweis von praktischen Tätigkeiten in sozialpädagogisch
orientierten Einrichtungen in mindestens einem der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen,
Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und sozialpädagogische Tätigkeiten in der
Schule angerechnet. Die praktischen Tätigkeiten sind in der Regel zusammenhängend abzuleisten und müssen durch einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag und durch eine Bestätigung
der Praxiseinrichtung über Art und Umfang der geleisteten Tätigkeiten nachgewiesen werden.
Die häusliche Betreuung von Kindern in der Familie ist von der Anrechnung ausgenommen.
Der Nachweis der praktischen Tätigkeiten sollte nicht älter als fünf Jahre sein. Darüber hinaus
bestehen Anrechnungstatbestände für:
1. das freiwillig abgeleistete soziale oder ökologische Jahr oder
2. den Bundesfreiwilligendienst,
sofern nachweislich praktische Tätigkeiten im Bereich der Betreuung, Bildung und Erziehung
mit Kindern und Jugendlichen erbracht worden sind. Für Bewerberinnen und Bewerber mit
allgemeiner Hochschulreife gemäß Absatz 1 Nr. 7 kann alternativ zur einjährigen praktischen
Tätigkeit auch das 2. Ausbildungsjahr in der Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz
absolviert werden.
(4) Für die Aufnahme von Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Abschlüsse sind zusätzlich
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Ausbildungsdauer:

2 Jahre Vollzeitunterricht (2400 h),
anschließend Praktikum (1200 h)

Bewerbung:

Die Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik setzt einen erfolgreich bestandenen Eignungstest voraus.

Bewerbungsschluss ist der 15.03. des jeweiligen Jahres. Spätere Bewerbungen sind auf Anfrage möglich.

Einzureichen sind:

  • Bewerbungsschreiben
  • Anmeldeformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passbilder
  • beglaubigte Zeugnisse
  • ggf. beglaubigte Kopie des Praktikumsvertrages über die praktische Tätigkeit und die Bestätigung der Einrichtung über Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit
  • erweitertes Führungszeugnis im Original
    (nicht älter als 3 Monate zum Schuljahresbeginn) !!!
  • Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes bzw. bestehender Immunität gegen Masern
  • Genehmigung der Beschulung von „Gastschülern“
    (nur für Bewerber, deren Wohnsitz nicht der Landkreis Börde ist)

Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare.

Kosten und Förderung:

Die Ausbildung ist kostenlos. Schulbücher können unter bestimmten Bedingungen als Leihexemplare gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für eine Gitarre und eine Blockflöte sind selbst zu tragen. Eine Förderung gemäß BAföG ist möglich. Eine anteilmäßige Erstattung der Fahrtkosten kann auf Antrag erfolgen.

Sonstiges:

Bei Bedarf ist eine Unterbringung im Internat möglich.

Links:

Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET)

Einige Bilder aus dem Fachbereich Sozialwesen.