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1-jährige Berufsfachschule Wirtschaft ohne beruflichen Abschluss

 Aufgabenbereiche
  • Die 1-jährige Berufsfachschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine breit
    angelegte berufliche Grundbildung zu vermitteln, die fachrichtungsbezogen der
    Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung dient. Sie vermitteln außerdem schulische
    Abschlüsse.

Abschluss
  • Realschulabschluss oder erweiterter Realschulabschluss
  • Berufliche Grundlagenbildung, eventuell Anerkennung als 1. Ausbildungsjahr

Berufschancen
  • alle Wirtschafts- und Verwaltungsberufe

Voraussetzung
  • In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss oder
     einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
     Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines anderen Bildungsstandes entscheidet
     das Landesschulamt.

Bewerbung
   • Bewerbungsschreiben/Anmeldeformular
   • tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
   • Zeugniskopie

Bewerbungszeitraum
  • ganzjährige Bewerbung, möglichst bis 15. März

Ablauf der Ausbildung
  • 1-jährige Vollzeitausbildung
  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich: Deutsch, Sozialkunde, Sport, Ethik, Englisch
  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich: Mathematik, Angewandte Naturwissenschaften,
    Methodentraining, Fachtheorie und Fachpraxis Wirtschaft u. Verwaltung
  • 4-wöchiges Praktikum im 2. Halbjahr

Kosten und Förderung
  • keine Ausbildungsvergütung, Fahrgelderstattung

Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare.

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1-jährige Berufsfachschule dual 

Ausbildungsberuf: Mechatroniker/-in

Aufgabenbereiche
• Die Berufsfachschule legt den Schwerpunkt auf die praktische Ausbildung. Sie ist
besonders geeignet für Schüler/-innen, die keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen bzw.
keinen Zugang zum dualen Ausbildungssystem gefunden haben und eine gezielte, an der
dualen Berufsausbildung angelehnte praxisorientierte Begleitung in das Berufsleben
benötigen. Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform kann nach Antrag bei der
Handwerkskammer auf die Dauer der Ausbildung im Ausbildungsberuf angerechnet werden.
Abschluss
• der Bildungsgang endet ohne Abschlussprüfung
• erfolgreicher Abschluss, wenn die Leistungen in den Fächern und Lernfeldern mindestens
mit ausreichend bewertet worden sind und die praktische Ausbildung nachweislich
absolviert wurde
Berufschancen
• kann nach Antrag bei der Handwerkskammer auf die Dauer der Ausbildung im
Ausbildungsberuf…angerechnet werden
Voraussetzung
• Abschluss eines Berufsvorbereitungsjahres oder
• Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand
• Vertrag zur Durchführung der praktischen Ausbildung (spätestens vier Wochen nach
  Ausbildungsbeginn)  Praktikumsvertrag  
• Bewerbungsschreiben/Anmeldeformular
• tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
• Zeugniskopie
Bewerbungszeitraum
• Bewerbungen ab dem 2. Schulhalbjahr (Halbjahreszeugnis) der Abgangsklasse
Ablauf der Ausbildung
In der Schule:
• Fachrichtungsübergreifender Lernbereich: Deutsch, Sozialkunde, Sport, Ethik
• Fachrichtungsbezogener Lernbereich, Fachpraktische Ausbildung
Im Betrieb:
• mind. 12 Wochen praktische Ausbildung
Kosten und Förderung
• keine Ausbildungsvergütung, Fahrgelderstattung

Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare.

 
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2-jährige Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss
Fachrichtung Sozialassistenz

Abschluss-/Berufsbezeichnung:

Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent

Die Tätigkeit im Überblick:

Sozialassistenten/-assistentinnen arbeiten in der Familien-, Heilerziehungs- und Kinderpflege, wo sie hilfsbedürftige Personen betreuen, unterstützen und fördern. Sie arbeiten in Wohnheimen für alte und junge Menschen, in Kinderkrippen und -horten sowie in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung. Sie sind auch bei ambulanten sozialen Diensten, Familienberatungsstellen, diakonischen Diensten oder Sozialämtern beschäftigt. Die Betreuung von pflegebedürftigen Personen in Privathaushalten bietet ein weiteres Tätigkeitsfeld.

Ausbildungsinhalte:

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch, Sozialkunde, Sport, Ethik, Englisch

Berufsbezogener Lernbereich Lernfelder)

  • Berufliche Identität und Perspektiven entwickeln
  • Lern- und Arbeitstechniken anwenden
  • Pädagogische und psychologische Prozesse verstehen und berufsorientiert anwenden
  • Bedürfnisorientierte Unterstützung von Menschen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in ausgewählten Lebenssituationen mitgestalten
  • Bedürfnisorientierte Unterstützung von Menschen in den Bereichen Ernährung und Nahrungszubereitung mitgestalten
  • Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse strukturierern, reflektieren und an diesen mitwirken
  • Musisch-kreative Prozesse gestalten und Medien pädagogisch einsetzen
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und konzeptionelle Aufgaben unterstützen

Zugangsvoraussetzungen:

Bewerberinnen und Bewerber für eine berufliche Erstausbildung dürfen bei Schuljahresbeginn des ersten Ausbildungsjahres das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

In die Berufsfachschule Sozialassistenz kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

In die Klasse II der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistenz kann aufgenommen werden, wer
1. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und den Realschulabschluss
oder
2. den erfolgreichen Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule Sozialpflege
oder
3. die allgemeine Hochschulreife
oder
4. die Fachhochschulreife
oder
5. einen anderen gleichwertigen Bildungsstand
nachweist.

Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines anderen Bildungsstandes entscheidet das Landesschulamt.

Ausbildungsdauer:

2 Jahre einschließlich integrierter Praktika von insgesamt 20 Wochen

Bewerbung:

Bewerbungsschluss ist der 15.03. des jeweiligen Jahres. Spätere Bewerbungen sind auf Anfrage möglich.

Einzureichen sind:

  • Bewerbungsschreiben
  • Anmeldeformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passbilder
  • Zeugnisse
  • erweitertes Führungszeugnis im Original
    (nicht älter als 3 Monate zum Schuljahresbeginn) !!!
  • Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes bzw. bestehender Immunität gegen Masern
  • Genehmigung der Beschulung von „Gastschülern“
    (nur für Bewerber, deren Wohnsitz nicht der Landkreis Börde ist)

Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare.

Kosten und Förderung:

Die Ausbildung ist kostenlos. Schulbücher können unter bestimmten Bedingungen als Leihexemplare gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Eine Förderung gemäß BAföG ist möglich. Eine anteilmäßige Erstattung der Fahrtkosten kann auf Antrag erfolgen.

Sonstiges:

Bei Bedarf ist eine Unterbringung im Internat möglich.

Links:

Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET)

 

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